Sonntag, 29. Oktober 2017
Kann der Staat seine Bürger schützen?
frieder-vom-hoff, 19:47h
Die Frage lautet, genau formuliert: Durch welche Maßnahmen kann der Staat die Wahrscheinlichkeit vermindern, dass Menschen Opfer von Verbrechen werden, bzw. dass Verbrechen geschehen? Tut unser Staat dies in ausreichendem Maße? Was wäre noch möglich und wünschenswert?
Es ist auch wichtig zu verstehen, dass diese Frage von der Staats- und Regierungsform unabhängig ist. Auch eine Diktatur muss ihre Bürger schützen, und ob ein Willkür-Regime oder ein totalitärer Staat Verbrechen Dritter verhindern kann, halte ich eher für unglaubhaft.
Die Frage ist aus meiner Sicht relevant, da die Zustimmung zum Staat, insbesondere zum staatlichen Gewaltmonopol daran hängt. Freiheit existiert eher in einer Gesellschaft, in der weniger Verbrechen verübt werden, in der allgemein verbindliche Regeln mehr beachtet werden. Wo offenkundige Verbrechen staatlicherseits nicht verhindert werden können, wachsen Faustrecht und Selbstjustiz; in solchen Gesellschaften setzen sich die Stärksten durch, nicht die Besten.
Für den Staat, in dem ich lebe, sind Rechtsstaatlichkeit, Folterverbot, Unschuldsvermutung und Privatsphäre unhintergehbare Voraussetzungen staatlichen Handelns; die Überlegung bspw, ob sog. "Rettungsfolter" ein geeignetes Mittel sein könnte, ein Entführungsopfer oder eine Zeitbombe zu finden, stellt sich nicht. "Ex post factum" ist auch so ein nicht hintergehbarer Rechtsgrundsatz: man kann nicht jemandem für etwas bestrafen, was erst nach Begehung der Tat verboten wurde.
Allerdings stellt sich die Frage, was der Bürger noch von seinem Staat erwarten darf, nach den Ereignissen der "Kölner Silvesternacht", den G20-Krawallen oder den Cum-Ex-Raubzügen. In der Kölner Silvesternacht sind Menschen Opfer von Gewalt geworden, vor den Augen der Polizei, die Menschen konnten von der Staatsmacht nicht vor der Gewalt Dritter geschützt werden. Bei den G20-Krawallen sind die Läden und Autos der Menschen durch die Gewalt Dritter zerstört worden, ohne dass die Polizei hätte eingreifen können. Bei den Cum-Ex-Raubzügen haben Dritte den Staat in betrügerischer Absicht um Milliarden Euro beraubt, ein Vielfaches dessen also, was die Polizeieinsätze in Köln oder Hamburg gekostet haben. -- Und ich bin sicher, dass der Bürger von seinem Staat geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Verbrechenszahl erwarten darf, bei denen Kosten und Nutzen in vernüftigem Verhältnis stehen. Die Forderung nach "mehr Staat" muss nicht notwendigerweise mehr Bürokratie, mehr Dirigismus bedeuten. Meine Sorge ist, dass unser Staat Verbrechen nicht in ausreichendem Maße verhindert.
Angesichts solch ungeheurlicher Verbrechen -- dass die Liste leider alles andere als vollständig ist, braucht nicht betont zu werden; und die Auslassung anderer Verbrechen soll diese nicht verharmlosen! -- wünscht man sich tatsächlich eine ehrliche Befassung mit der o.g. Frage. Kein vernünftiger Mensch wird einen 100% Schutz von seinem Staat erwarten können. Jedem ist klar, dass auch andere Mittel wie bspw. Bürgerwehren nicht jedes Verbrechen verhindern können. Relevant ist aber die Frage, welche staatliche Maßnahme die allgemeine Wahrscheinlichkeit vermindert, Opfer eines Verbrechens zu werden, und was das kosten darf.
Relevant ist auch die Frage, wie die Quote ehrlich gemessen werden kann. Wenn mehr qualifizierte Ermittler die Finanzwelt genau durchleuchten und dabei komplexe Betrügereien ermitteln, steigt die Quote. Wenn bessere Aufklärung über sexuelle Selbstbestimmung zu mehr zutreffenden Anzeigen missbräuchlicher Übergriffe führt, steigt die Quote ebenfalls. Dennoch ist kaum anzunehmen, dass ohne die besseren Ermittler, ohne die gute Aufklärung weniger Steuerhinterziehung oder Kindesmissbrauch stattfinden würde. Was wir haben, ist die Anzahl von Anzeigen, Statistiken über Ermittlungserfolge und Verurteilungen, nicht aber die tatsächliche Anzahl von Verbrechen.
Innenminister rufen gerne nach schärferen Gesetzen und höheren Strafen. Dabei wird unterstellt, dass die begangenen Verbrechen wegen Gesetzeslücken gar nicht strafbar sind, oder so lasch geahndet werden, dass dies Verbrecher nicht abgeschreckt. Gesetzeslücken mögen tatsächlich im Bereich der Wirtschaftskriminalität bestehen, und dort sitzen bei der "organisierten Kriminalität" auch hoch qualifizierte Rechtsexperten, die die Gesetzeskonformität ihrer Steuerhinterziehungen juristisch sicher belegen können. Über das Strafmaß einer an sich verbotenen Gewalttat aber braucht sich kein Verbrecher Gedanken zu machen, den eine Statistik über Aufklärungsquoten informiert, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht geschnappt wird. Den Innenministern ist an der Stelle zu unterstellen, dass sie einen größtmöglichen Effekt zu möglichst geringen Kosten erreichen wollen; ob jener Ruf tatsächlich etwas an der Häufigkeit von Verbrechen ändert, spielt dabei keine Rolle.
Meines Erachtens wird eine höhere Aufklärungswahrscheinlichkeit mit konsequenter Anklage Eindruch schinden, und damit einen positiven Effekt haben. Das kostet: mehr qualifiziertes Personal bei der Polizei. Die "broken-window-Theorie" legt auch nahe, dass kleine, verlässliche Vor-Ort-Maßnahmen Rechtsbewußtsein steigern können, auch wenn das nach Blockwart-Ansatz aussieht. Mit Blick auf Vermögensdelikte ("Steueroptimierung") wäre vielleicht über V-Leute in den einschlägigen Beratungsunternehmen nachzudenken: ein verdeckter Ermittler mit Business Anzug und Krawatte, der früh mitkriegt, wenn große Unternehmen solche Modelle konzipieren; wer um die return-on-investment-Quoten von Betriebsprüfern weiß, wird solche Ansätze sicher nicht als Geldverschwendung verdammen. Es macht natürlich Sinn, die Verabredung zu Verbrechen möglichst frühzeitig zu entdecken, um Gegenmaßnahmen zu planen; ob aber hier eine totale Überwachung ("Bundestrojaner auf jedem Smartphone") helfen könnte, glaube ich nicht: die Daten müssen ja auch ausgewertet werden, und ein automatischer Scan nach Reizwörtern geht ins Leere, sobald Verbrecher im Wissen um diese automatische Überwachung spezifische Codes nutzen, die unverdächtig klingen. Ist die Planung und Vorbereitung von Verbrechen strafbar, bspw. bei der Steuerhinterziehung? Wären -- mit Blick auf überstaatlich agierende Körperschaften mit sehr großem wirtschaftlicher Relevanz -- andere Rechtsstandards denkbar? Für Banken, die "too big to fail" sind, müssten rechtlich höhere Standards gelten als für die polnische Handwerker-GmbH, die 85% ihrer Umsätze westlich der Neisse tätigt. Das wäre noch genauer zu prüfen.
Es ist auch wichtig zu verstehen, dass diese Frage von der Staats- und Regierungsform unabhängig ist. Auch eine Diktatur muss ihre Bürger schützen, und ob ein Willkür-Regime oder ein totalitärer Staat Verbrechen Dritter verhindern kann, halte ich eher für unglaubhaft.
Die Frage ist aus meiner Sicht relevant, da die Zustimmung zum Staat, insbesondere zum staatlichen Gewaltmonopol daran hängt. Freiheit existiert eher in einer Gesellschaft, in der weniger Verbrechen verübt werden, in der allgemein verbindliche Regeln mehr beachtet werden. Wo offenkundige Verbrechen staatlicherseits nicht verhindert werden können, wachsen Faustrecht und Selbstjustiz; in solchen Gesellschaften setzen sich die Stärksten durch, nicht die Besten.
Für den Staat, in dem ich lebe, sind Rechtsstaatlichkeit, Folterverbot, Unschuldsvermutung und Privatsphäre unhintergehbare Voraussetzungen staatlichen Handelns; die Überlegung bspw, ob sog. "Rettungsfolter" ein geeignetes Mittel sein könnte, ein Entführungsopfer oder eine Zeitbombe zu finden, stellt sich nicht. "Ex post factum" ist auch so ein nicht hintergehbarer Rechtsgrundsatz: man kann nicht jemandem für etwas bestrafen, was erst nach Begehung der Tat verboten wurde.
Allerdings stellt sich die Frage, was der Bürger noch von seinem Staat erwarten darf, nach den Ereignissen der "Kölner Silvesternacht", den G20-Krawallen oder den Cum-Ex-Raubzügen. In der Kölner Silvesternacht sind Menschen Opfer von Gewalt geworden, vor den Augen der Polizei, die Menschen konnten von der Staatsmacht nicht vor der Gewalt Dritter geschützt werden. Bei den G20-Krawallen sind die Läden und Autos der Menschen durch die Gewalt Dritter zerstört worden, ohne dass die Polizei hätte eingreifen können. Bei den Cum-Ex-Raubzügen haben Dritte den Staat in betrügerischer Absicht um Milliarden Euro beraubt, ein Vielfaches dessen also, was die Polizeieinsätze in Köln oder Hamburg gekostet haben. -- Und ich bin sicher, dass der Bürger von seinem Staat geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Verbrechenszahl erwarten darf, bei denen Kosten und Nutzen in vernüftigem Verhältnis stehen. Die Forderung nach "mehr Staat" muss nicht notwendigerweise mehr Bürokratie, mehr Dirigismus bedeuten. Meine Sorge ist, dass unser Staat Verbrechen nicht in ausreichendem Maße verhindert.
Angesichts solch ungeheurlicher Verbrechen -- dass die Liste leider alles andere als vollständig ist, braucht nicht betont zu werden; und die Auslassung anderer Verbrechen soll diese nicht verharmlosen! -- wünscht man sich tatsächlich eine ehrliche Befassung mit der o.g. Frage. Kein vernünftiger Mensch wird einen 100% Schutz von seinem Staat erwarten können. Jedem ist klar, dass auch andere Mittel wie bspw. Bürgerwehren nicht jedes Verbrechen verhindern können. Relevant ist aber die Frage, welche staatliche Maßnahme die allgemeine Wahrscheinlichkeit vermindert, Opfer eines Verbrechens zu werden, und was das kosten darf.
Relevant ist auch die Frage, wie die Quote ehrlich gemessen werden kann. Wenn mehr qualifizierte Ermittler die Finanzwelt genau durchleuchten und dabei komplexe Betrügereien ermitteln, steigt die Quote. Wenn bessere Aufklärung über sexuelle Selbstbestimmung zu mehr zutreffenden Anzeigen missbräuchlicher Übergriffe führt, steigt die Quote ebenfalls. Dennoch ist kaum anzunehmen, dass ohne die besseren Ermittler, ohne die gute Aufklärung weniger Steuerhinterziehung oder Kindesmissbrauch stattfinden würde. Was wir haben, ist die Anzahl von Anzeigen, Statistiken über Ermittlungserfolge und Verurteilungen, nicht aber die tatsächliche Anzahl von Verbrechen.
Innenminister rufen gerne nach schärferen Gesetzen und höheren Strafen. Dabei wird unterstellt, dass die begangenen Verbrechen wegen Gesetzeslücken gar nicht strafbar sind, oder so lasch geahndet werden, dass dies Verbrecher nicht abgeschreckt. Gesetzeslücken mögen tatsächlich im Bereich der Wirtschaftskriminalität bestehen, und dort sitzen bei der "organisierten Kriminalität" auch hoch qualifizierte Rechtsexperten, die die Gesetzeskonformität ihrer Steuerhinterziehungen juristisch sicher belegen können. Über das Strafmaß einer an sich verbotenen Gewalttat aber braucht sich kein Verbrecher Gedanken zu machen, den eine Statistik über Aufklärungsquoten informiert, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht geschnappt wird. Den Innenministern ist an der Stelle zu unterstellen, dass sie einen größtmöglichen Effekt zu möglichst geringen Kosten erreichen wollen; ob jener Ruf tatsächlich etwas an der Häufigkeit von Verbrechen ändert, spielt dabei keine Rolle.
Meines Erachtens wird eine höhere Aufklärungswahrscheinlichkeit mit konsequenter Anklage Eindruch schinden, und damit einen positiven Effekt haben. Das kostet: mehr qualifiziertes Personal bei der Polizei. Die "broken-window-Theorie" legt auch nahe, dass kleine, verlässliche Vor-Ort-Maßnahmen Rechtsbewußtsein steigern können, auch wenn das nach Blockwart-Ansatz aussieht. Mit Blick auf Vermögensdelikte ("Steueroptimierung") wäre vielleicht über V-Leute in den einschlägigen Beratungsunternehmen nachzudenken: ein verdeckter Ermittler mit Business Anzug und Krawatte, der früh mitkriegt, wenn große Unternehmen solche Modelle konzipieren; wer um die return-on-investment-Quoten von Betriebsprüfern weiß, wird solche Ansätze sicher nicht als Geldverschwendung verdammen. Es macht natürlich Sinn, die Verabredung zu Verbrechen möglichst frühzeitig zu entdecken, um Gegenmaßnahmen zu planen; ob aber hier eine totale Überwachung ("Bundestrojaner auf jedem Smartphone") helfen könnte, glaube ich nicht: die Daten müssen ja auch ausgewertet werden, und ein automatischer Scan nach Reizwörtern geht ins Leere, sobald Verbrecher im Wissen um diese automatische Überwachung spezifische Codes nutzen, die unverdächtig klingen. Ist die Planung und Vorbereitung von Verbrechen strafbar, bspw. bei der Steuerhinterziehung? Wären -- mit Blick auf überstaatlich agierende Körperschaften mit sehr großem wirtschaftlicher Relevanz -- andere Rechtsstandards denkbar? Für Banken, die "too big to fail" sind, müssten rechtlich höhere Standards gelten als für die polnische Handwerker-GmbH, die 85% ihrer Umsätze westlich der Neisse tätigt. Das wäre noch genauer zu prüfen.
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Sonntag, 8. Oktober 2017
Meinungsfreiheit
frieder-vom-hoff, 09:24h
Wir leben in einem freien Land. Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Schutz von Minderheiten gelten uns viel, und das ist gut so. Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden gefördert. Ehen dürfen unabhängig von den Geschlechtern der Eheleute geschlossen werden.
Meinungsfreiheit abseits vom gesellschaftlichen Mainstream fällt uns aber schwer. Wenn sich jemand hinstellt und sagt: "Ich glaube, Homosexualität ist Sünde, und Gott wird solches Verhalten bestrafen", stellt diese Person sich außerhalb des Diskurses. Wenn's ein Araber ist, kommt er vielleicht auch in die Gefährder-Datei.
Meinungsfreiheit abseits vom gesellschaftlichen Mainstream fällt uns aber schwer. Wenn sich jemand hinstellt und sagt: "Ich glaube, Homosexualität ist Sünde, und Gott wird solches Verhalten bestrafen", stellt diese Person sich außerhalb des Diskurses. Wenn's ein Araber ist, kommt er vielleicht auch in die Gefährder-Datei.
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Samstag, 7. Oktober 2017
Wählerwanderung
frieder-vom-hoff, 09:40h
Bei der letzten Bundestagswahl haben die beiden Unionen heftige Verluste erlitten. Analysen der Wählerwanderung zeigen: etwa zu gleichen Teilen Richtung AfD und FDP. Wenn die CSU nun fordert, die "rechte Flanke" zu schließen, adressiert sie nur die Hälfte dieser Verluste und zeigt, dass sie das Problem verkannt hat. Eine Abwanderung sowohl nach rechts als auch zur Mitte hin deutet weniger auf eine "offene rechte Flanke", als vielmehr auf ein unscharfes Profil.
"Rechte" Wähler dürften gedacht haben, Seehofer kriegt seine Obergrenze nicht durch. Wähler der Mitte dürften gedacht haben, Merkel kann sich (ohne liberale Koalitionspartner, im Plural) nicht gegen die Obergrenze durchsetzen. Deswegen haben beide ihr Kreuz anderswo gemacht.
"Rechte" Wähler dürften gedacht haben, Seehofer kriegt seine Obergrenze nicht durch. Wähler der Mitte dürften gedacht haben, Merkel kann sich (ohne liberale Koalitionspartner, im Plural) nicht gegen die Obergrenze durchsetzen. Deswegen haben beide ihr Kreuz anderswo gemacht.
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